Wissenswertes zur CE-Kennzeichnung
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Seit Oktober 2006 werden Lafarge Gipsplatten mit dem Ü-Zeichen (gültig nur bis zum Ende der Koexistenzphase am 01.03.2007), der gewohnten Kennzeichnung nach der deutschen Norm DIN 18180 und zusätzlich nach der europäisch harmonisierten Norm DIN EN 520 gekennzeichnet. Die Verwendung des CE-Kennzeichens stellt dabei eine wesentliche Neuerung dar.
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CE-Kennzeichnung FAQ (P.D.F - 554 Kb)
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