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Paletten-Check

Lafarge Paletten-Check

Gipsplatten-Paletten (GK-Pool-Paletten), EURO-Paletten, Fremd- oder Schrottpaletten - hier zeigen wir Ihnen beispielhaft, wie Ihre gutschriftsfähigen Paletten aussehen müssen bzw. nicht aussehen dürfen:


1. Generell werden nur Mehrweg-Paletten aus dem Hersteller-Paletten-Pool, die als GK-Pool-
    Paletten (GKKP) gekennzeichnet sind und EURO-Paletten zurückgenommen.


2. EURO-Paletten müssen sich in einem einwandfreiem Zustand befinden und entsprechend
    gekennzeichnet sein.


3. Defekte GKP-Paletten nehmen wir zurück, wenn maximal zwei Deckbretter beschädigt sind und
    erneuert werden müssen.


4. Einweg-, Fremd- (poolfremd) und Schrottpaletten werden nicht entgegen genommen. Nicht  

    gutgeschriebene Paletten stehen im Lafarge Werk vier Wochen zur Abholung bereit.

 

Mit Hilfe unseres Paletten-Checks erfahren Sie im Detail, worauf Sie achten müssen.

So sollte Ihre gutschriftsfähige EURO-Palette aussehen.

Euro-Paletten müssen unbeschädigt sein. Sind, wie in diesem Fall, zwei Deckbretter gebrochen, sind sie nicht gutschriftsfähig.

EURO-Paletten müssen als solche gekennzeichnet sein. Fehlt der Einbrand, wie hier abgebildet, werden sie nicht zurück genommen.

Paletten mit abweichenden Brett- und Kantholzmaßnahmen sind nicht normgerecht und werden daher nicht zurück genommen. In dem Fall handelt es sich weder um eine GK-Pool-Palette noch um eine EURO-Palette, sondern um eine Fremdpalette.

Beispiel für eine nicht normgerechte Palette, bei der es sich weder um eine GK-Pool- noch EURO-Palette handelt und die somit wesentliche Kriterien für eine gutschriftsfähige Rückgabe nicht erfüllt.

Letztes Update am 07/07/2011

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