Konformitätserklärung Gipsplatten-Weiterverarbeitung
CE-Kennzeichnung nach DIN EN 14190 |
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Lafarge Gipsplattenprodukte aus der Weiterverarbeitung, wie z.B. Form- und Frästeile, Plattenzuschnitte, Riegel und Hohlkehlleisten, Akustikdesignplatten sowie mit Bleifolie oder Stahlblech kaschierte Gipsplatten, werden seit Oktober 2006 mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet. Hintergrund ist die Einführung der europäischen Norm DIN EN 14190.
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Was heisst das jetzt für Sie? |
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