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Konformitätserklärung Gipsplatten-Weiterverarbeitung

CE-Kennzeichnung nach DIN EN 14190

Lafarge Gipsplattenprodukte aus der Weiterverarbeitung, wie z.B. Form- und Frästeile, Plattenzuschnitte, Riegel und Hohlkehlleisten, Akustikdesignplatten sowie mit Bleifolie oder Stahlblech kaschierte Gipsplatten, werden seit Oktober 2006 mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet. Hintergrund ist die Einführung der europäischen Norm DIN EN 14190.


Die Qualität von Gipsplattenprodukten bleibt weiterhin gewährleistet. Dies wird durch die unveränderte Produktqualität von Lafarge Gips sichergestellt.

Was heisst das jetzt für Sie?

  • Alle Lafarge Gipsplattenprodukte werden seit Oktober mit dem CE-Kennzeichen versehen.

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