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Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheitspolitik

Lafarge hat sich dazu verpflichtet, seinen Mitarbeitern und Interessenvertretern ein sicheres

und gesundes Arbeitsumfeld zu bieten und seine verschiedenen Geschäftstätigkeiten auf

sichere Art und Weise durchzuführen. Die Arbeitssicherheit ist ein wichtiger Unternehmenswert,

der in alle Aspekte unserer Geschäftstätigkeiten einbezogen werden muss.

 

Wir integrieren die Arbeitssicherheitsziele auf allen Ebenen der Gruppe in unsere Management-

systeme. Die Geschäftsleitung sowie sämtliche Führungskräfte sind für die Vermeidung von

Verletzungen und Berufskrankheiten verantwortlich.

 

Jeder einzelne Mitarbeiter von Lafarge kann einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz erwarten.

Im Gegenzug erwarten wir von jedem Einzelnen, durch verantwortungsbewusstes Verhalten zum

Erhalt dieser sicheren Arbeitsumgebung beizutragen.

 

Alle Mitarbeiter werden dazu angehalten, durch sichtbaren Einsatz und aktive Beteiligung zu

zeigen, dass die Arbeitssicherheit einen maßgeblichen Unternehmenswert darstellt.

 

In punkto Sicherheit ist die Zahl Null unser oberstes Gebot - null Unfälle, Vorfälle oder Berufs-

krankheiten. Das Erreichen dieses Ziels ist ein entscheidender Meilenstein auf unserem Weg zu

einer herausragenden Unternehmensleistung.

 

Bruno Lafont
Chief Executive Officer

Arbeitssicherheitsrichtlinien

1. Verantwortung: Das Linienmanagement ist für die Umsetzung, Kommunikation und

    Einhaltung der Arbeitssicherheitsrichtlinien zuständig.


2. Schulung: Mitarbeiter, leitende Angestellte und Auftragnehmer müssen bzgl. einer sicheren

    Arbeitsweise sowie der Anwendung der Arbeitssicherheitsrichtlinien geschult werden.


3. Geschlossenheit: Alle für Lafarge tätigen Mitarbeiter, einschließlich der Auftragnehmer, müssen

    die Arbeitssicherheitsrichtlinien respektieren.


4. Verbesserung: Alle Bereiche* müssen im Rahmen ihres Leistungsplans (Performance Plan)

    über einen Jahresplan zur Verbesserung der Arbeitssicherheit verfügen.


5. Organisation: Alle Bereiche* müssen über einen Arbeitssicherheitsausschuss verfügen, der

    sich aus leitenden Angestellten, relevanten Experten und Partnern zusammensetzt.


6. Einhaltung: Alle Bereiche* müssen die Arbeitssicherheitsstandards der Gruppe einhalten.


7. Berichterstattung: Alle Vorfälle** und Unfälle müssen auf der entsprechenden Ebene gemeldet

    und untersucht werden und die daraus resultierenden Erkenntnisse müssen anderen zugänglich

    gemacht werden.


8. Transparenz: Sicherheitsergebnisse müssen für jeden deutlich kommuniziert werden.


9. Messung: Alle Aktivitäten müssen regelmäßig auf ihre Übereinstimmung mit der
    Gruppenpolitik sowie den Arbeitssicherheitssystemen/-bestimmungen überprüft werden.


10. Unterstützung: Die Arbeitssicherheitsorganisation muss derart ausgestattet und geschult sein,

      dass sie das Linienmanagement unterstützen kann.


11. Anstellungsbedingungen: Das Einhalten dieser Richtlinien stellt eine Anstellungsvoraussetzung

      und ein Kriterium für die Karriereentwicklung dar.

 

  * Bereiche: operative Gesellschaften und darunter (Standort, Gebiet, Sektor, Arbeitsgruppe ...)

** Vorfälle werden in der Vorfallsklassifikation der Gruppe definiert.

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